Förderregeln und -instrumente

Bildung von Forschungskonsortien

Am EU-Forschungsrahmenprogramm können sowohl private und öffentliche wissenschaftliche Einrichtungen als auch Unternehmen teilnehmen. Die Antragsteller sind meist Institutionen und nur im Ausnahmefall Einzelpersonen. Im Spezifischen Programm "Zusammenarbeit" und damit auch im Thema 6 "Umwelt (einschl. Klimaänderung)" müssen zur Antragstellung im Regelfall Konsortien gebildet werden. Diese müssen aus mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder an das Rahmenprogramm assoziierten Staaten bestehen. Die Größe der Konsortien wird meist die Mindestanforderung von drei Partnern übersteigen, da die Forschungsaufgaben nur so erfolgreich bearbeitet werden können. 

Beteiligung von Drittstaaten 

Neben den Partnern aus der EU und aus an das Rahmenprogramm assoziierten Staaten können auch Partner aus Drittstaaten teilnehmen und eine Förderung durch die EU-Kommission erhalten. Die Drittstaaten müssen dazu auf der Liste der geförderten ICPC (International Cooperation Partner Countries) stehen. Länder, wie z. B. die USA, die nicht auf dieser Liste stehen, können in Ausnahmefällen eine Förderung erhalten, wenn die entsprechende Institution für den Projekterfolg unverzichtbar ist. Die Liste der ICPC entnehmen Sie bitte dem Annex 1 des Arbeitsprogramms.   

Die Grundlage für die Beteiligung am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm wird durch die Beteiligungsregeln der EU-Kommission festgelegt. 

Förderquoten 

Die EU-Kommission finanziert die Forschung innerhalb des EU-Forschungsrahmenprogramms grundsätzlich nur anteilig. Die jeweiligen Förderquoten richten sich nach der Art der geförderten Aktivität, z. B. Forschungs- oder Koordinationstätigkeit und der Art des Antragstellers.

Näheres ist dem Annex 3 des Arbeitsprogramms zu entnehmen.

Förderinstrumente

Nachdem die EU-Kommission im 6. EU-Forschungsrahmenprogramm sehr große Projekte mit bis zu 100 Partnern pro Konsortium (Umweltforschung) gefördert hat, ist die Größe der angestrebten Konsortien im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm geringer. Diese hängt sehr stark von der Art des Förderinstruments ab.

Im Umweltprogramm stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Für jede Forschungsaufgabe wird das zu verwendende Förderinstrument von der EU-Kommission im Arbeitsprogramm vorgeschrieben.

Neu ist, dass die EU-Kommission für jedes Förderinstrument eine maximale Budgethöhe vorgibt, mit der sie das jeweilige Vorhaben fördert. Das Einhalten dieses Budgets ist ein Gültigkeitskriterium bei der Antragstellung. Das Überschreiten dieses Budgets führt zum Ausschluss des Antrags aus dem Evaluierungsverfahren.

In Thema 6 'Umwelt (einschl. Klimaänderung)' werden die folgenden Förderinstrumente benutzt:

  1. Collaborative projects
    a. Small or medium scale focussed projects (Budgethöhe max. 3,5 Mio. €)
    b. Large scale integrating projects (Budgethöhe max. 7 Mio. €)
  2. Coordinating and Support actions
    a. Coordinating type (Budgethöhe max. ca. 1 Mio. €)
    b. Supporting type (Budgethöhe max. ca. 1 Mio. €)
  3. Research for the benefit of specific groups, e.g. Civil Society organisations CSO (Budgethöhe max. 1,5 Mio. €)
  4. Networks of Excellence (Budgethöhe max. 7. Mio. €)

Bitte beachten Sie, dass für jedes dieser Förderinstrumente bei jeder Ausschreibung ein aktueller Leitfaden für Antragsteller veröffentlicht wird. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer das jährlich erscheinende aktuelle Arbeitsprogramm und alle damit verbundenen Leitfäden und Anhänge verwenden. Auch das Budget, das die EU-Kommission zur Verfügung stellt, kann im Einzelfall von den oben genannten Grenzen abweichen. Dieses ist dann im Arbeitsprogramm vermerkt.