Die Nationalen Kontaktstellen (NKS) empfehlen Ihnen, als Antragsteller/innen in Horizont 2020, sich mit den SDGs auseinanderzusetzen. Die ausdrückliche Nennung einzelner SDGs in den Ausschreibungen bzw. in den Themenbereichen des Arbeitsprogramms legt nahe, sich auf die SDGs, ihre Teilziele sowie die damit verbundenen Indikatoren im Antrag zu beziehen.
Den Umfang und die Tiefe der Adressierung sollten Sie von den benannten Anforderungen (aus Einleitung, Call, Zwischenüberschrift, Topic-Text) und auch von der Passfähigkeit zur Projektidee abhängig machen. Sie sollten deutlich darstellen, wie ihre Projektergebnisse konkret zur Erreichung der SDGs beitragen können. Dabei soll, soweit zutreffend, auch Bezug auf konkrete Teilziele und zugehörige Indikatoren genommen werden.
Da die SDGs eng miteinander verbunden sind, kann ein Projekt potentiell zu mehreren SDGs beitragen. Zielkonflikte, die sich ergeben, sollten z. B. hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wirkung (Impact) des Vorhabens thematisiert werden.
Fragen zum Thema SDGs in den konkreten thematischen Arbeitsprogrammen können Sie an die jeweilige NKS richten. Die entsprechenden Kontaktdaten sind hier verknüpft.
nks umwelt 25.01.2019 08:35:34