Eine Person hält ein aufgeschlagenes Notizbuch und einen Stift auf einem Schreibtisch mit diversen Schreibutensilien. Auf der Seite des Notizbuchs sind Zeichnungen passend zum Thema Bioökonomie und Umwelt, z.B. ein grüner Fußabdruck.
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Aktuelle Informationen zur Antragstellung

Im Folgenden finden Sie wesentliche Informationen zur Antragstellung im Rahmen von Horizont Europa.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Webinare

Hier finden Sie eine Auswahl nützlicher Webinare rund um die Antragstellung.

Infoblätter

Hier finden Sie unsere Reihe "Kurz notiert" zum Download.

Kommentierte Antragsvorlagen

Hier finden Sie durch die NKS B&U kommentierte Antragsvorlagen.

Success Stories

Hier finden Sie spannende Erfolgsgeschichten aus der europäischen Projektförderung.

Häufige Fragen zur Antragstellung

Um sich in Horizont Europa zu bewerben, muss ein Projekt folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

Es müssen sich mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten zu einem Konsortium zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag einreichen. Dabei muss mindestens einer der einreichenden Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen.

Eine Ausnahme stellt das Instrument der Koordinations- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) dar: Hier reicht eine Einrichtung aus einem Mitgliedsland oder Assoziiertem Staat. In der Praxis sind die Konsortien meist größer.

Weiterführende Informationen zu den Beteiligungsregeln bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Vereinfacht kann man zusammenfassen:

  • Rechtsträger sind förderfähig, wenn sie ihren Sitz
    • in einem EU-Mitgliedstaat,
    • oder in einem assoziierten Staat haben.
  • Einrichtungen aus nicht assoziierten Drittstaaten tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst.

Laut dem deutschen Portal für Horizont Europa, können Einrichtungen aus Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und in Ausnahmefällen auch Einrichtungen aus sonstigen (industrialisierten) Drittstaaten für eine Förderung in Fragen kommen, wenn:

  • das Land im Arbeitsprogramm genannt wird oder
  • die Teilnahme explizit für die Projektdurchführung notwendig ist (z. B. wegen herausragender Expertise, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen oder Daten, geografische Besonderheiten).

Weiterführende Informationen zu den Beteiligungsregeln und der Förderfähigkeit bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa. Beachten Sie bitte auch die von der EU-Kommission bereitgestellten Leitfäden Horizon Europe Programme Guide (S. 11-15) bzw. die List of Participating Countries in Horizon Europe.

Im Rahmen von Horizont Europa gibt es verschiedene Förderinstrumente, die sich in den Aufrufen (Calls) wiederfinden. Das jeweilige Förderinstrument wird für jede Ausschreibung (Topic) von der Kommission vorgegeben. Die wichtigsten Förderinstrumente des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ sind:

  • Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions, RIA)

Bei den Verbundprojekten sollen Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern neues Wissen, neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Bei den Forschungs- und Innovationsmaßnahmen liegt der Schwerpunkt auf der Forschung.

  • Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions, IA)

Hier verhält es sich wie bei den RIA (Entwicklung neues Wissen, neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen). Bei den Innovationsmaßnahmen steht allerdings nicht mehr die Forschung im Vordergrund, sondern die Entwicklung und Umsetzung.

  • Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA)

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind forschungsbegleitende Maßnahmen, die bereits vorhandenes Wissen zugänglicher machen und/oder die Netwerkbildung unterstützen. Im Gegensatz zu den Forschungs- und Innovationsmaßnahmen können diese auch durch Einzelantragsteller durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass die unterschiedlichen Förderinstrumente zum Teil voneinander abweichende Beteiligungsregeln und Förderquoten haben.

Weitere Informationen zu den Förderinstrumenten bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Bei der Erstattung der Kosten wird zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden:

  • Direkte Kosten können dem Projekt unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Personalkosten, Reisekosten, Kosten für Unteraufträge).
  • Für indirekte Kosten gilt für alle Förderinstrumente eine Pauschale in Höhe von 25 Prozent der direkten Kosten des Projekts. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist hier nicht notwendig. Indirekte Kosten werden auch als Gemeinkosten bezeichnet und sind nicht mittelbar dem einzelnen Projekt zurechenbar. Sie entstehen jedoch im Zusammenhang mit den direkten Kosten (z. B. Miete, Stromkosten, Reinigungsdienste).

Zur übersichtlicheren Darstellung haben wir die direkten Kosten nach Förderinstrument aufgegliedert:

  • Forschungs- und Innovationsvorhaben (RIA), Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA): Die direkten Projektkosten werden mit bis zu 100 Prozent erstattet.
  • Innovationsvorhaben (IA): Hier gilt eine Förderquote von bis zu 70 Prozent der direkten Projektkosten (Ausnahme: Gemeinnützige Einrichtungen können hier bis zu 100 Prozent der direkten Projektkosten geltend machen).


Für das ehemalige KMU-Instrument, welches nun im EIC Accelerator integriert ist, gelten gesonderte Förderquoten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Detailliertere Informationen zu den förderfähigen Kosten, Förderquoten und indirekten Kosten gibt es auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Die Europäische Kommission plant, den Förderansatz der Lump Sum Finanzierung verstärkt einzusetzen. Dieser Ansatz sieht, im Gegensatz zur herkömmlichen Projektfinanzierung, eine Pauschalförderung vor. Dafür wird im Grant Agreement eine bestimmte Fördersumme für das jeweilige Projekt festgelegt. Die EU-Kommission sieht darin ein großes Vereinfachungspotenzial für Antragstellende.

Im Arbeitsprogramm 2023/2024 werden deutlich mehr Topics mit Lump Sum Förderung ausgeschrieben als bisher. 

Zur Unterstützung hat die EU-Kommission mehrere Dokumente veröffentlicht:

  • Eine Kurzeinleitung mit den wichtigsten Informationen zur Implementierung von Lump Sum Projekten.
  • Einen Leitfaden mit detaillierten Informationen zur Beantragung, Begutachtung und Implementierung von Lump Sum Projekten. Hierin sind Beispiele enthalten, wie zu einer nur teilweisen Auszahlung von Pauschalen für nicht vollständig abgeschlossene Arbeitspakete von Projekten.
  • Eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQs).
  • Folien, die Teil des Standard-Briefings für Gutachterinnen und Gutachter sind. Das Briefing bezieht sich auf die Ausschreibungen in Horizont Europa und gibt Informationen zum Begutachtungsprozess. Für die antragstellende Person ist das Dokument ebenfalls interessant.
  • Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für den Berichterstattungsprozess.

In einer Online-Veranstaltung am 20. Oktober 2022 hat die EU-Kommission zudem über die Lump Sum Förderung informiert. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie hier nachsehen. Des Weiteren gibt es noch zwei Kurzvideos der KOM bzgl. einer Übersicht und worauf geachtet werden sollte (Get started) sowie der detaillierten Budgettabelle. Weitere Informationen, Hintergründe und eine Auswertung der bisherigen Erfolge von Projekten mit Lump Sum Finanzierung finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Anträge für EU-Projekte können in einer oder in zwei Stufen gestellt werden. Welches Verfahren für welches Förderinstrument zutrifft, ist vorgegeben und steht auf der jeweiligen Topic-Seite im Teilnehmerportal. Es ist entweder als einstufig (one stage) oder als zweistufig (two stage) gekennzeichnet:

  • 1-stufige Verfahren: In diesem Fall wird sofort ein Vollantrag an die Kommission übermittelt (RIA/IA: 45 Seiten; CSA: 30 Seiten).
  • 2-stufige-Verfahren: Hier wird zunächst ein Kurzantrag eingereicht (RIA/IA: 10 Seiten), der begutachtet wird. Im Erfolgsfall werden die Antragsteller aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Die aktuellen Topics zu Cluster 6 finden Sie auch auf unserer Ausschreibungsseite pro Destination.

Der Projektantrag (sowohl der Kurz- als auch der Vollantrag) ist über das Einreichungssystem (Submission System) des EC Funding und Tenders Portal einzureichen. Wählen Sie dazu das von Ihrem Antrag adressierte Topic auf dem Teilnehmerportal aus. Die Topics mit Direktverlinkung zum Portal finden Sie auch auf unserer Ausschreibungsseite pro Destination.

Im Submission System erhalten Sie die aktuellen Vorlagen für den Antrag (sowohl des administrativen Teil A, als auch des technischen Annex Teil B).

Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren bietet Ihnen zudem das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Wichtige Aspekte für Ihren Antrag sind auch Projektmanagement inklusive der Verwertungs- und Verbreitungsstrategie (Exploitation and Dissemination) sowie Kommunikation. Das dazu passende EU-Kommissions-Webinar zu Dissemination & Exploitation & Communication in Horizon Europe finden Sie verlinkt auf unserer Webseite unter Antragstellung.

Ebenso können Fragen von Recht und Finanzen von großer Bedeutung sein. Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Siehier.

TRL steht für technology readiness levels (Technologie-Reifegrad). Dabei handelt es sich um eine Skala zur Bewertung des Entwicklungsstandes von neuen Technologien auf der Basis einer systematischen Analyse. Je höher der TRL, desto näher ist das Projekt in der Entwicklung fortgeschritten. In einzelnen Topic-Beschreibungen, insbesondere bei Innovationsvorhaben, wird auf spezifische TRL Bezug genommen. In der Regel sollen die Projekte mit Hilfe der Förderung einen höheren TRL erreichen.

Die Definition der TRL-Skala finden Sie im Annex B (S. 10) der Europäischen Kommission.

Wichtige Querschnittsaspekte in Horizont Europa sind bspw. Chancengleichheit und Gender, Ethik, kleine und mittlere Unternehmen, internationale Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Synergien mit anderen EU-Programmen. Ausführliche Informationen hierzu liefert Ihnen der Direktlink auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Die Europäische Kommission möchte, dass Responsible Research and Innovation (RRI), als Teil der open science practices in allen Teilen von Horizont Europa implementiert wird. Bürgerinnen und Bürger sollen in das Co-design und die Co-creation von Forschungs- und Innovationsagenden und –inhalten eingebunden werden, die die Belange, Bedürfnisse und Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, beziehungsweise der Zivilgesellschaft betreffen. Dadurch will die Europäische Kommission erreichen, dass die Bereitschaft der Endverbrauchenden und der breiten Bevölkerung steigt, die Projektergebnisse zu akzeptieren und zu nutzen. Dies soll zur Verstärkung des Impacts von Forschungs- und Innovationsprozessen führen.

RRI wird in Cluster 6 unter anderem durch Projekte umgesetzt, in denen der Multi-Actor-Approach gefordert ist. In einer Reihe an Aufrufen in Cluster 6 wird die Einbindung der Gesellschaft gefordert oder empfohlen. Diese Aufrufe sind im Teilnehmerportal der Kommission unter dem Flag „Societal engagement“ zu finden. Projektanträge zu diesen Aufrufen müssen RRI adressieren. Dies gilt zudem für alle Projekte, für die soziales beziehungsweise gesellschaftliches Engagement (societal engagament) relevant ist.

Die Einbindung von RRI in Ihren Antrag wird unter dem Kriterium Excellence evaluiert. Bewertet wird die Qualität der im Projekt unter Kapitel 1.2 „Methodology“ beschriebenen open science practices. Dazu gehört beispielsweise der Zugang zu und das Management von Forschungsergebnissen sowie die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft und Endnutzenden.

Beschreiben Sie in Ihrem Antrag daher konkret, dass und wie Sie RRI im Rahmen der open science practices als integralen Teil der von Ihnen vorgeschlagenen Methodik implementieren. Zeigen Sie, dass Ihre Auswahl der open science practices und deren Implementierung zu den in Ihrem Projekt geplanten Arbeiten passt, wodurch die Erreichung Ihrer Projektziele wahrscheinlicher wird und langfristig ein societal impact erzielt wird.

In diesem Zusammenhang spielen die key impact pathways, die in Annex V der Verordnung von Horizont Europa verankert sind, eine wichtige Rolle. Horizont Europa soll eine Wirkung (impact) in den Bereichen Wissenschaft, Gesellschaft sowie Technologie und Wirtschaft entfalten. Responsible Research and Innovation soll dabei durch den key impact pathway  „Strengthening the uptake of innovation in society“ zur Erreichung eines gesellschaftlichen Impacts beitragen.

Weitere Informationen:

Internationale Kooperationen sind in Horizont Europa erwünscht. Daher können sich grundsätzlich auch Partnern außerhalb der EU – aus sogenannten Drittstaaten – an den Projekten beteiligen. In einigen Calls des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sogar explizit gefordert. Wir haben Ihnen eine Topicübersicht für das Arbeitsprogramm 2023–2024 bezüglich der internationalen Kooperation in Cluster 6 auf unserer Ausschreibungsseite zusammengestellt.

Jedoch werden nicht alle Partner aus Drittstaaten von der Kommission finanziell gefördert. Daher stellen manche Länder selbst Mittel für die Beteiligung an Horizont Europa zur Verfügung. Eine kurze Information zu Drittstaaten bietet Ihnen auch die Unterseite „Beteiligungsregeln“  („Wer ist förderfähig?“) des deutschen Portals zu Horizont Europa. Beachten Sie bitte auch die von der EU-Kommission bereitgestellten Leitfäden Horizon Europe Programme Guide (S. 11–15) bzw. die List of Participating Countries in Horizon Europe.

Die genaueren Angaben, welche Ländergruppen sich beteiligen können, finden Sie auf dem deutschen Horizont Europa-Portal zur Assoziierung.

Unter multi-actor Projekten versteht die EU-Kommission eine Form der verantwortungsvollen Forschung und Innovation, die darauf abzielt, den F&I-Prozess und seine Ergebnisse bedarfsorientierter, zuverlässiger und relevanter für die Gesellschaft zu gestalten. Forschung und Innovation sind kein Selbstzweck, sondern sollen zur Lösung konkreter Probleme in der Praxis beitragen und eine echte (gesellschaftliche) Nachfrage nach dieser Lösung bedienen. Die in Säule zwei von Horizont Europa verfolgten F&I-Tätigkeiten sowie die gesamte Konzeption der Projekte sollen sich dementsprechend möglichst stark an den tatsächlichen Bedarfen der späteren Anwender- bzw. Nutzergruppen orientieren und diese Gruppen am Projekt beteiligen. Dies können je nach Topicanforderungen und Projektzielen zum Beispiel Landwirt/innen, Förster/innen, Fischer/innen und die jeweiligen Verbände und Kammern, Berater/innen, Lebensmittelverarbeitende, Unternehmen, Verbraucherverbände, lokale Gemeinschaften, Bürger/innen, Organisationen der Zivilgesellschaft einschließlich NGOs, Politiktreibende, Behörden und so weiter sein. Ziel ist, die Akzeptanz und Übernahme neuer Ideen, Ansätze und Lösungen, die im Rahmen des Projekts entwickelt werden, durch Praktiker/innen und Endnutzer/innen sicherzustellen und zu beschleunigen.

Dabei geht es um weit mehr als nur die Verbreitung (Dissemination) der Ergebnisse am Ende der Projektlaufzeit, die bloße Anhörung eines Gremiums von Interessengruppen oder eine Untersuchung entsprechender Gruppen als Studienobjekt. Ein multi-actor Projekt muss vielmehr die echte und ausreichende Beteiligung und den Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren und (nicht-wissenschaftlichen) Stakeholdergruppen über den gesamten Projektverlauf und über die Projektphase hinaus gewährleisten: von der Beteiligung im Konsortium oder durch andere Arten der Einbindung, der Mitwirkung an der Projektkonzeption, der Zielsetzung und den Experimenten bis hin zur Durchführung, einer möglichen Demonstrationsphase und der Verbreitung der Ergebnisse. Anregungen, Fragestellungen, praktisches und lokales Wissen, unternehmerische Fähigkeiten und verwendete Methoden für das Projekt sollen im Sinne eines echten „Co-Creation“ -Prozesses sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Praxis und von Vermittler/innen wie zum Beispiel landwirtschaftlichen Berater/innen stammen. Praktiker/innen und den (End-)Nutzer/innen sollen entsprechend dem Ansatz eine „Miteigentümerschaft“ (Co-Ownership) an den Ergebnissen haben.

Sofern ein Projekt den multi-actor Ansatz verfolgen muss, wird dies ausdrücklich im Topic-Text erwähnt. Eine Beteiligung relevanter Interessengruppen und die Beachtung des multi-actor Gedankens kann jedoch auch für Topics, bei denen dies nicht explizit erwähnt wird, empfehlenswert sein.

Weitere Information zu multi-actor Projekten und eine Auflistung der Kriterien, die ein entsprechendes Projekt erfüllen muss, finden Sie in der Einleitung des Cluster 6-Arbeitsprogramms auf den Seiten 19-21.