Begutachtung in Horizont 2020
Das Begutachtungsverfahren wird von der EU Kommission bzw. von den von ihr beauftragten Agenturen verantwortlich durchgeführt. Dabei erfolgt die Begutachtung aller formell zur Evaluierung zugelassenen Projektanträge im „Peer-Review Verfahren“ durch unabhängige Expertinnen und Experten. Im Folgenden finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema.
Wir empfehlen erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Unternehmen aber auch gesellschaftlichen Akteuren ausdrücklich eine Registrierung in der Expertendatenbank. Dies ermöglicht einen guten Einblick in das Auswahlverfahren der EU - von diesen Erfahrungen können Sie bei einer eigenen Antragstellung profitieren.