Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich den Austrittsvertrag ratifiziert, gilt für britische Koordinatoren und Projektpartner Folgendes:
- Alle förderfähigen Kosten werden in laufenden Horizont-2020-Projekten weiter durch die EU finanziert.
- Britische Forscher können sich als Partner oder als Koordinatoren an Ausschreibungen von Horizont 2020 beteiligen und eine Förderung durch die EU beantragen.
Im Falle eines No-Deal-Szenarios gilt dagegen, dass das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 als Drittstaat im Kontext von Horizont 2020 gilt. Dies hat folgende Auswirkungen:
- Britische Partner und Koordinatoren werde in laufenden EU-Projekten in der Regel nicht gefördert, d. h. Kosten, die nach dem 30. März 2019 anfallen, werden nicht mehr von der EU erstattet.
- Laufende Projekte müssen prüfen, ob sie ohne die britischen Partner die Mindestteilnahmevoraussetzungen noch erfüllen (3 Einrichtungen aus 3 Mitgliedstaaten/assoziierten Staaten).
- Bei neuen Horizont-2020-Projekten können britische Partner nur dann EU-Mittel beantragen, falls es ein spezielles F&E-Abkommen der EU mit Großbritannien geben wird. Ansonsten muss die Beteiligung von britischen Partnern im Rahmen einer Ausschreibung explizit vorgesehen oder für den Projekterfolg zwingend notwendig sein.
Die Britische Regierung hat für den Fall des No-Deals eine Kofinanzierung (underwrite guarantee) angekündigt. Britische Partner (d. h. die entsprechenden Einrichtungen) in laufenden EU-Projekten können sich bereits jetzt hier registrieren.
Fazit: Partner aus dem Vereinigten Königreich können nach dem Brexit nach wie vor Teil von Konsortien in Horizont-2020-Projekten sein. Im Falle der Ratifizierung des Austrittsvertrages ändert sich nichts. Im Falle des No-Deal-Szenarios wird es komplizierter, jedoch gilt für diesen Fall die von der Regierung des Vereinigten Königreichs angekündigte Ko-Finanzierung.
Wir empfehlen Ihnen daher, bei geplanten Vorhaben innerhalb der Laufzeit von Horizont 2020, weiterhin Ihre britischen Partner mit einzubeziehen. Beachten Sie die Mindestteilnahmevoraussetzungen (3 Einrichtungen aus 3 Mitgliedstaaten/assoziierten Staaten). Im Fall des No-Deal-Szenarios bitten Sie ihre britischen Partner, sich frühzeitig mit den Beantragungsverfahren für die britische Ko-Finanzierung auseinanderzusetzen.